Rechtsprechung
BVerfG, 07.08.1984 - 2 BvR 187/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Asylverfahren - Verfassungsmäßigkeit
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 33
Wird zitiert von ... (41)
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion …
Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982). - BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen
Regelungen dieser Art sind mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar, unterliegen aber in ihrer Auslegung und Anwendung verfassungsrechtlichen Grenzen unter Beachtung ihres Ausnahmecharakters (vgl. BVerfG , Beschlüsse vom 7. August 1984 - 2 BvR 187/84 -, NVwZ 1985, S. 33 …und vom 15. August 1984 - 2 BvR 357/84 -, DVBl 1984, S. 1005; 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts…, Beschluß vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 f.; alle zu § 33 AsylVfG a.F.). - BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Zulässigkeit einer fiktiven Berufungsrücknahme bei Nichtbetreiben des …
Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982).
- BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 7.85
Asylverfahren - Dreimonatsfrist - Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung …
§ 33 AsylVfG sieht - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise - eine Verfahrenserledigung kraft Gesetzes wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses vor (vgl. Beschluß vom 23. August 1984 - BVerwG 9 CB 48.84 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 2; Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 1; BVerfG, Beschluß vom 7. August 1984 - 2 BvR 187/84 - ZfSH/SGB 1984, 561 sowie Beschluß vom 15. August 1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl. 1984, 1005). - BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B
Beendigung eines Rechtsstreites durch Berufungsrücknahmefiktion
Auch das BVerfG hat die Aufforderung, eine Klage bzw eine Berufung zu begründen, als einen zulässigen Inhalt einer Betreibensaufforderung erachtet (BVerfG [Dreierausschuss] vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33 [34]; BVerfG [Dreierausschuss] vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - BayVBl 1984, 658 [659]) .Es stellt keine unzumutbare, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung des Rechtsschutzes dar, wenn einem Berufungsführer angesonnen wird, die Gründe für die Einlegung seines Rechtsmittels darzutun, und das Verfahren als erledigt angesehen wird, wenn er innerhalb einer Frist von drei Monaten diesem Ansinnen nicht nachgekommen ist und auch nicht dargetan hat, warum er untätig geblieben ist (so ausdrücklich BVerfG [Dreierausschuss] vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33 [34]) .
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
Das BVerfG hat die Aufforderung, eine Klage zu begründen, vielmehr als einen zulässigen Inhalt einer Betreibensaufforderung erachtet (BVerfG Beschlüsse vom 07.08.1984 - 2 BvR 187/84 und vom 15.08.1984 - 2 BvR 357/84).Es stellt zusammenfassend keine unzumutbare, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung des Rechtsschutzes dar, wenn einem Kläger angesonnen wird, die Gründe für die Einlegung seines Rechtsmittels darzutun, und das Verfahren als erledigt angesehen wird, wenn er innerhalb einer Frist von drei Monaten diesem Ansinnen nicht nachgekommen ist und auch nicht dargetan hat, warum er untätig geblieben ist (vgl. zur BVerfG Beschluss vom 07.08.1984 - 2 BvR 187/84; für die Berufungsrücknahmefiktion ebenso: BSG Beschluss vom 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 AY 4220/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - …
Auch das BVerfG hat die Aufforderung der Verwaltungsgerichte, eine Klage bzw. eine Berufung zu begründen, als einen zulässigen Inhalt einer Betreibensaufforderung erachtet (BVerfG, Beschluss vom 15. August 1984 - 2 BvR 357/84 - BayVBl. 1984, 658 [659]; BVerfG, Beschluss vom 7. August 1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33 [34]). - BVerwG, 20.09.2016 - 1 WB 17.16
Fiktion der Rücknahme; Nichtbetreiben des Verfahrens; Eigenart des …
§ 92 Abs. 2 VwGO eröffnet die Möglichkeit, die Untätigkeit des Klägers zu sanktionieren, wenn dieser sich - insbesondere auch mit Blick auf die knappen Ressourcen der Justizgewährung - nicht zu einer gemessen an Art. 19 Abs. 4 GG zumutbaren Mitwirkung an dem von ihm angestrengten Verfahren bewegen lässt (…zur Verfassungsmäßigkeit siehe BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - BVerfGK 20, 43 Rn. 28; ebenso zur ähnlichen Regelung des § 33 Satz 1 AsylVfG a.F. BVerfG , Beschluss vom 7. August 1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33). - VGH Hessen, 03.07.1996 - 13 UZ 2749/95
Anforderungen an die Zulässigkeit einer gerichtlichen Betreibensaufforderung im …
Das Unterlassen einer selbst angekündigten Klagebegründung über einen längeren Zeitraum hinaus kann durchaus als Anzeichen dafür gewertet werden, daß der Kläger zwischenzeitlich an der Durchführung seines Asylverfahrens kein ernsthaftes Interesse mehr hat und kann deshalb zum Anlaß für eine Betreibensaufforderung nach § 81 AsylVfG genommen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. August 1984 - 2 BvR 187/84 -, NVwZ 1985, 33; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48.84 -, BVerwGE 71, 213).Das Verwaltungsgericht hat indessen durch seine Aufforderung an die Kläger vom 1. August 1994, das Klageverfahren dadurch weiterzubetreiben, daß sie binnen eines Monats dem Gericht in einer "aktuellen, eigenhändig unterzeichneten Erklärung ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort (aktuelle Adresse) mitteilen" eine durch das vorangegangene Verhalten der Kläger nicht veranlaßte Verfahrenshandlung gefordert und damit die Anforderungen an die Mitwirkung und Förderung des Prozesses durch die Kläger in einer mit der Regelung in § 81 AsylVfG unvereinbaren Weise überspannt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. August 1984 - 2 BvR 187/84 -, a. a. O.).
- VGH Bayern, 14.01.2013 - 20 B 12.30300
Asylantrag; Verfahrenseinstellung nach Betreibensaufforderung wegen nicht …
Im Hinblick auf ihren strengen Ausnahmecharakter sowie ihrer weitreichenden Konsequenzen sind diese Vorschriften einschränkend auszulegen (BVerfG vom 7.8.1984 NVwZ 1985, 33, vom 27.10.1995 DVBl 1999, 166, BVerwG vom 18.9. 2002 NVwZ-Beil. 2003, 17). - LSG Baden-Württemberg, 01.08.2019 - L 7 R 756/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsbegründung - Abhängigmachung von …
- LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 353/18
Sozialgerichtsverfahren: Betreibensaufforderung nach Nichtvorlage der …
- VGH Bayern, 14.01.2013 - 20 B 12.30299
Asylantrag; Verfahrenseinstellung nach Betreibensaufforderung wegen nicht …
- BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 357/84
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erledigungsfiktion bei Nichtbetreiben …
- LSG Bayern, 14.04.2018 - L 3 U 353/18
Nichtäußerung eines Verfahrensbevollmächtigten nach stattgehabter …
- VG Minden, 28.06.2019 - 4 K 2827/17
- VGH Bayern, 14.01.2013 - 20 B 12.30348
Asylantrag
- VGH Bayern, 13.09.2011 - 20 B 11.30220
Somalia; Verfahrenseinstellung nach Betreibensaufforderung wegen nicht …
- LSG Baden-Württemberg, 16.08.2019 - L 7 R 756/19
- BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 267.86
Betreiben des Verfahrens - Aufforderung zum Betreiben
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2013 - L 18 AS 1314/13
Fiktion der Klagerücknahme - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses
- VGH Hessen, 26.11.1990 - 13 UE 21/87
Zum Weiterbetreiben des Verfahrens nach AsylVfG § 33
- BVerwG, 20.08.1985 - 9 C 9.85
Asylklage - Erledigung des gerichtlichen Verfahrens - Nichtbetreiben
- VG Würzburg, 11.04.2018 - W 1 K 17.33693
Nichtbetreiben des Verfahrens, Verletzung der prozessualen Mitwirkungspflicht …
- VG Kassel, 21.11.2016 - 3 K 1285/16
Begründet ein anwaltlich vertretener Kläger seine asylrechtliche Klage auch nach …
- OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
Betreibensaufforderung, Rücknahmefiktion, begründete Zweifel, …
- VGH Hessen, 26.11.1990 - 13 UE 1086/85
Kein Weiterbetreiben des Verfahrens innerhalb der Frist des AsylVfG § 33 bei …
- VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 1667/85
Erledigung nach AsylVfG § 33
- VG Würzburg, 25.02.1993 - W 3 S 93.30035
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter; Anforderungen an die Zustellung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 2 AS 913/20
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an …
- VGH Bayern, 14.01.2013 - 20 B 12.30282
Asylantrag
- VG Magdeburg, 02.10.2018 - 8 A 59/18
Asyl; Fortsetzung des Verfahrens; Erlass einer Betreibensaufforderung bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2000 - 8 A 4052/00
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter bei politischer Verfolgung im …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AS 1813/15
- VG Braunschweig, 19.12.2000 - 6 A 363/00
Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme; Nichtbetreiben; psychische …
- VG Berlin, 24.08.2023 - 38 K 797.22
Asylverfahren: Voraussetzungen einer Betreibensaufforderung; Anforderungen an die …
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 7 SO 2464/16
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2005 - 11a K 3539/04
Betreibensaufforderung, fehlende Klagebegründung, Einstellungsbeschluss, …
- VG Berlin, 18.11.2019 - 38 K 336.19
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 4 R 4499/14
- VG Kassel, 29.09.2011 - 1 K 693/11
Asylverfahren, Betreibensaufforderung, Fingerabdrücke, Einstellung, …
Rechtsprechung
BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausreise - Staatsangehörigkeit - Verfahrensrechte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
AuslG § 1 Abs. 2; DVAuslG § 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4
Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Annahme des Bleiberechts eines Ausländers
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1984 - 18 B 145/84
- BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 33
Wird zitiert von ... (14)
- BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der …
So wie das Erfordernis der Einhaltung bestimmter Fristen unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit verfassungsrechtlich grundsätzlich unproblematisch ist (vgl. BVerfGE 60, 253 [269]), gilt dies auch für die in § 33 AsylVfG a.F. geregelte Verfahrensbeendigung wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NVwZ 1985, 33 f. und DVBl. 1984, 1005 ). - VGH Hessen, 30.01.1992 - 13 TH 22/92
Kein Bleiberecht nach Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Vertriebener für …
Anders als etwa im Asylverfahren ist hier die Zuerkennung eines einstweiligen Bleiberechtes nicht erforderlich, da der um Anerkennung als Vertriebener oder Flüchtling deutscher Volkszugehörigkeit nachsuchende Antragsteller keines Schutzes vor - möglicherweise - drohender politischer Verfolgung im Herkunftsstaat bedarf (vgl. BVerfG (Vorprüfungsausschuß), Beschluß v. 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, 33; BVerfG, Beschluß v. 9. August 1990 - 2 BvR 1782/88 -, InfAuslR 1990, 297).Nur im Ausnahmefall kann es von Verfassungs wegen geboten sein, dem Betroffenen im Hinblick auf das ihm möglicherweise letztlich zustehende Aufenthaltsrecht als Deutscher die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet bis zur endgültigen Entscheidung über seinen Antrag auf Anerkennung als Vertriebener oder Flüchtling zu ermöglichen, nämlich dann, wenn durch die Aufenthaltsbeendigung die Fortführung des Anerkennungsverfahrens ausgeschlossen oder zumindest wesentlich erschwert wird oder es dem Antragsteller hierdurch unmöglich gemacht wird, im Falle einer ihm günstigen Entscheidung endgültig wieder in das Bundesgebiet einzureisen (vgl. BVerfG (Vorprüfungsausschuß), Beschluß v. 14. August 1984, a.a.O.).
- BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88
Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG
Ein solches Bleiberecht besteht für Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises gestellt haben, im allgemeinen nicht (vgl. zur förmlichen Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, 33 ).
- BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 288.94
Vertriebene - Härtefall - Aufnahmebescheid - Bleiberecht nach …
Es ist geklärt, daß weder der Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises noch ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ein - vorläufiges - Bleiberecht begründet (BVerfG, Beschluß vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG, Beschluß vom 9. August 1990 - 2 BvR 1782/88 - InfAuslR 1990, 297; BVerfG, Beschluß vom 25. Februar 1992 - 2 BvR 132/92 - InfAuslR 1992, 131; BVerfG, Beschluß vom 10. November 1992 - 2 BvR 1846/92 - AuAS Nr. 11/92, 3). - BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94
Vertriebenenrecht: Kein Aufenthaltsrecht bei Antrag auf Erteilung eines …
Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ein vorläufiges Bleiberecht begründet (BVerfG NVwZ 1985, 33 [BVerfG 14.08.1984 - 2 BvR 845/84]; InfAuslR 1990, 297 ; InfAuslR 1992, 131). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - L 13 RA 32/04
Rentenversicherung
Denn nach ständiger Rechtsprechung besteht auch nach Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG iVm Art. 116 Abs. 1 GG während eines Vertriebenverfahrens grundsätzlich kein Bleiberecht (vgl. z.B. BVerfG NVwZ 1985, 33; InfAuslR 1992, 131 f.). - BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung des Bleiberechts vor …
Ein solches Bleiberecht besteht für Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Anerkennung als Vertriebene gestellt haben, im allgemeinen nicht (vgl. zur förmlichen Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Bundesverfassungsgericht [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, S. 33 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 8 N 124.03
Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Feststellung der deutschen …
Das Verwaltungsgericht verweist zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 - NVwZ 1985, 33), wonach die einstweilige Ausreiseverpflichtung eines Betroffenen, der ein Staatsangehörigkeitsverfahren betreibt, allein dann im Hinblick auf das ihm möglicherweise letztlich zustehende Aufenthaltsrecht als Deutscher verfassungsrechtlich bedenklich sein kann, wenn sie ihm die Möglichkeit nimmt oder unzumutbar erschwert, sein Staatsangehörigkeitsverfahren wirkungsvoll weiter zu betreiben und bei einer ihm günstigen Entscheidung endgültig wieder in das Bundesgebiet einzureisen. - VGH Hessen, 27.09.1996 - 12 TG 3290/96
Ausweisung eines fremden Staatsangehörigen, der sich im vorläufigen …
So muß in einem Auslieferungsverfahren eindeutig aufgeklärt und festgestellt werden, ob es sich bei dem Verfolgten um einen Nichtdeutschen handelt (BVerfG - Kammer -, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90 -, EZAR 150 Nr. 10 = NJW 1990, 2193), und die Durchsetzung einer einstweiligen Ausreiseverpflichtung kann verfassungsrechtlich bedenklich sein, wenn sie dem Betroffenen, der ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren betreibt, die Möglichkeit nimmt oder unzumutbar erschwert, das Verfahren wirkungsvoll weiterzubetreiben und im Fall seines Erfolgs endgültig wieder nach Deutschland zu gelangen (BVerfG - Richterausschuß -, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, 33; zu Recht weitergehend Sachs, NVwZ 1985, 323). - VGH Hessen, 04.04.1991 - 12 TH 2694/90
Keine Weitergeltung der Fiktion nach AuslG § 21 Abs 3 bei unerlaubt eingereistem …
Allerdings muß in einem Auslieferungsverfahren eindeutig aufgeklärt und festgestellt werden, ob es sich bei dem Verfolgten um einen Nichtdeutschen handelt (BVerfG-Kammer, 22.06.1990 -- 2 BvR 116/90 --, NJW 1990, 2193), und die Durchsetzung einer einstweiligen Ausreiseverpflichtung kann verfassungsrechtlich bedenklich sein, wenn sie dem Betroffenen, der ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren betreibt, die Möglichkeit nimmt oder unzumutbar erschwert, das Verfahren wirkungsvoll weiterzubetreiben und im Falle seines Erfolgs endgültig wieder nach Deutschland zu gelangen (BVerfG-Richterausschuß, 14.08.1984 -- 2 BvR 845/84 --, NVwZ 1985, 33; weitergehend Sachs, NVwZ 1985, 323). - VG Würzburg, 25.02.1993 - W 3 S 93.30035
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter; Anforderungen an die Zustellung …
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 11 S 240/93
Sofortvollzug einer Abschiebungsandrohung gegenüber einem polnischen …
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 1 S 115/92
Ausreisepflicht eines ungarischen Staatsangehörigen, dessen Antrag auf …
- VG Freiburg, 17.12.2001 - 1 K 384/01